Der Gruppenführer in der Feuerwehr ist eine wichtige Position, die eine umfassende Ausbildung und Qualifikation erfordert. Um Gruppenführer zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. In diesem Text erfahren Sie mehr über die Anforderungen, die Ausbildung und die Aufgaben eines Gruppenführers.
Voraussetzungen: Um Gruppenführer in der Feuerwehr zu werden, muss man zuvor den Truppführer Lehrgang auf Kreisebene erfolgreich absolvieren. Dieser Lehrgang vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Feuerwehrführung und ist eine wichtige Grundlage für die weitere Qualifikation.
Ausbildungsdauer: Die Ausbildung zum Gruppenführer dauert in der Regel 2 Wochen und findet an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel statt. Während dieser Zeit werden den Teilnehmern verschiedene Inhalte vermittelt, um sie auf ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten.
Vermittelte Inhalte: Während des Gruppenführer-Lehrgangs werden den angehenden Gruppenführern verschiedene wichtige Themenbereiche vermittelt, darunter:
Führungsvorgang: Die angehenden Gruppenführer lernen, wie sie in Einsätzen die Führung übernehmen und ihre Einsatzkräfte effektiv koordinieren können.
Vorbeugender Brandschutz: Dieser Bereich behandelt präventive Maßnahmen, um Brände zu verhindern, wie beispielsweise Brandschutzerziehung und -aufklärung in der Bevölkerung.
Ausbildung in der Feuerwehr: Hierbei geht es um die Vermittlung von Lehr- und Lernmethoden, um zukünftige Feuerwehrleute auszubilden und fortzubilden.
Menschenführung: Die Schulung zur Menschenführung ist entscheidend, um Einsatzkräfte in stressigen Situationen zu führen, zu motivieren und zu unterstützen.
Tätigkeiten in der Wehr: Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs übernehmen Gruppenführer in der Feuerwehr verantwortungsvolle Aufgaben. Dazu gehört in erster Linie das Führen einer Löschgruppe, die in der Regel aus 9 Personen besteht. Dies geschieht bei Bränden oder Hilfeleistungseinsätzen.
Der Truppführer hat die Aufgabe sich und seinen „Truppmann” zu führen, das heißt, den vom Staffel- oder Gruppenführer erhaltenen Einsatzauftrag zu erledigen und für die Sicherheit des Trupps zu sorgen.
Die Ausbildung zum Truppführer bei der Feuerwehr in Deutschland dauert mindestens 35 Stunden.
Die Ausbildung wird in Theorie und Praxis durchgeführt. Der theoretische Teil bezieht sich neben den Rechtsgrundlagen auf Themen wie „Brennen und Löschen“ oder „Fahrzeugkunde”. Ein umfangreicher Teil stellt die praktische Ausbildung dar.
Vorraussetzung für die Ausbildung zum Truppführer bei der Feuerwehr ist eine abgeschlossene Truppmann-Ausbildung.
Eine Ölspur muss aus mehreren Gründen entfernt werden. Zunächst einmal geht es um die Sicherheit. Ölspuren auf Straßen und anderen Oberflächen sind äußerst rutschig, insbesondere bei Nässe. Dies erhöht das Unfallrisiko erheblich, sowohl für Fahrzeuge als auch für Radfahrer und Fußgänger.
Ein weiterer wichtiger Grund ist der Umweltschutz. Ausgelaufenes Öl kann in die Kanalisation gelangen und von dort in die Umwelt, insbesondere in Gewässer, eindringen. Dies kann schwerwiegende Umweltauswirkungen haben und die Wasserqualität beeinträchtigen sowie Tiere und Pflanzen gefährden.
Zudem können Ölspuren die Fahrzeuge selbst schädigen. Das ausgelaufene Öl kann die Lackierung beschädigen und Korrosion verursachen. Außerdem kann es mechanische Probleme an Fahrzeugen verursachen, wenn das Öl in kritische Teile des Fahrzeugs gelangt.
Nicht zuletzt gibt es in vielen Ländern gesetzliche Vorschriften, die die Beseitigung von Ölspuren auf öffentlichen Straßen und Flächen vorschreiben. Wer eine Ölspur nicht entfernt, kann mit Geldstrafen oder anderen Sanktionen belegt werden.
Die Beseitigung von Ölspuren ist daher notwendig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, Umweltschäden zu verhindern und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Dies kann durch verschiedene Methoden erfolgen, einschließlich des Einsatzes von Absorptionsmaterialien, Reinigungsmaschinen und speziellen Chemikalien, die das Öl binden und beseitigen.
Nach einer Unterrichtseinheit über das Fahren mit Sonder- und Wegerechten erhält der Teilnehmer eine umfassende Schulung in der Bedienung der vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,49 Tonnen. Praktische Fahrübungen zum Bremsverhalten, Rangieren sowie Überland- und Stadtfahrten sind wesentliche Bestandteile der geforderten Unterrichtsdauer von mindestens 8 Fahrstunden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, und der Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B ist nun befugt, Dienstfahrten mit Feuerwehrfahrzeugen der Gemeinde bis 7,49 Tonnen durchzuführen.
Der Sprechfunklehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen in mindestens 16 Unterrichtsstunden durchgeführt.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Das (Funk-)Gespräch beschreibt den Informationsaustausch zwischen zwei Teilnehmern.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Maschinisten sind bei einem Einsatz grundsätzlich für das Fahren und das Bedienen der Löschfahrzeuge sowie für die Bedienung der eingebauten und tragbaren Feuerlöschkreiselpumpen und der an- oder eingebauten maschinell angetriebenen Einrichtungen zuständig.
Sie unterstützen im Einsatzverlauf die anderen Einsatzkräfte bei der Entnahme und Bereitstellung von Geräten aus dem Löschfahrzeug und sind nach Beendigung eines Einsatzes für die ordnungsgemäße Verladung der Geräte verantwortlich.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrich-
tungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die
für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Der Lehrgang auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen in mindestens 35 Stunden theoretischer wie praktischer Ausbildung durchgeführt.
Willst du mehr erfahren? Besuch uns doch einmal persönlich. Die Feuerwehr braucht Dich.